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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2018 - L 1 KR 245/17   

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https://dejure.org/2018,86469
LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2018 - L 1 KR 245/17 (https://dejure.org/2018,86469)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.08.2018 - L 1 KR 245/17 (https://dejure.org/2018,86469)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. August 2018 - L 1 KR 245/17 (https://dejure.org/2018,86469)
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  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2018 - L 1 KR 245/17
    Zu diesen allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehören nach ständiger Rechtsprechung des BSG das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, das Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R -, BSGE 113, 40-60, Rdnr. 32) mit Bezugnahme auf BSGE 93, 176, 180, BSGE 91, 60, 63; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14).

    Demzufolge verpflichtet auch § 33 Abs. 1 S 1 SGB V nicht dazu, den Versicherten jede gewünschte, von ihnen für optimal gehaltene Versorgung zur Verfügung zu stellen (BSG, Urteil vom 24. Januar 2013, a. a. O. Rdnr. 34 mit weiteren Nachweisen).

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2018 - L 1 KR 245/17
    Diese Regelung bedarf einer Ausführungsgesetzgebung und ist nicht non-self-executing (BSG, Urteil vom 11. Juli 2017 - B 1 KR 20/16 R - Rdnr. 2 mit Bezug auf Urteil vom 6. März 2012 -B 1 KR 10/11- Rdnr. 16 ff., Urteil vom 2. September 2014 - B 1 KR 12/13 R - juris-Rdnr. 22).
  • BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 12/13 R

    Krankenversicherung - Beschränkung der Zahnersatzversorgung auf Zuschuss -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2018 - L 1 KR 245/17
    Diese Regelung bedarf einer Ausführungsgesetzgebung und ist nicht non-self-executing (BSG, Urteil vom 11. Juli 2017 - B 1 KR 20/16 R - Rdnr. 2 mit Bezug auf Urteil vom 6. März 2012 -B 1 KR 10/11- Rdnr. 16 ff., Urteil vom 2. September 2014 - B 1 KR 12/13 R - juris-Rdnr. 22).
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2018 - L 1 KR 245/17
    Zu diesen allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehören nach ständiger Rechtsprechung des BSG das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, das Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R -, BSGE 113, 40-60, Rdnr. 32) mit Bezugnahme auf BSGE 93, 176, 180, BSGE 91, 60, 63; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14).
  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen des Off-Label-Use -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2018 - L 1 KR 245/17
    Nur wenn die selbstbeschaffte Behandlung zu denjenigen Leistungen gehört, welche von den Krankenkassen grundsätzlich als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen gewesen wären, kann ein Kostenerstattungsanspruch bestehen (vgl. Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 27. März 2007 - B 1 KR 17/06 R - juris-Rdnr. 12).
  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2018 - L 1 KR 245/17
    Zu diesen allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehören nach ständiger Rechtsprechung des BSG das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, das Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R -, BSGE 113, 40-60, Rdnr. 32) mit Bezugnahme auf BSGE 93, 176, 180, BSGE 91, 60, 63; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14).
  • BSG, 17.05.2000 - B 3 P 20/99 R

    Pflege "rund um die Uhr, auch nachts" im Bereich der Grundpflege, Umlagern eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2018 - L 1 KR 245/17
    Zu diesen allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehören nach ständiger Rechtsprechung des BSG das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, das Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R -, BSGE 113, 40-60, Rdnr. 32) mit Bezugnahme auf BSGE 93, 176, 180, BSGE 91, 60, 63; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14).
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